Mieterhöhung: Was ist erlaubt und worauf müssen Sie achten?
Einleitung
Alles wird teurer – von Lebensmitteln bis zur Energieversorgung. Viele Vermieter überlegen deshalb, auch die Miete zu erhöhen. Doch eine Mieterhöhung ist nicht nach Belieben möglich. Sie muss entweder von vornherein im Mietvertrag festgelegt sein (z. B. als Staffelmiete oder Indexmiete) oder gesondert vereinbart werden.
Für solche Erhöhungen gelten jedoch klare Regeln, Fristen und Grenzen.
Wann darf eine Mieterhöhung erfolgen?
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Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung:
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12 Monate Sperrfrist
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3 Monate Zustimmungsfrist
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Wie hoch darf die neue Miete sein?
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Die neue Nettomiete (ohne Betriebskosten) darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
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Grundlage ist der Mietspiegel der letzten 6 Jahre (ab 2025 voraussichtlich 7 Jahre gemäß Koalitionsvertrag).
Wie hoch ist der maximale Prozentsatz einer Mieterhöhung?
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Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen.
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In einigen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine Kappungsgrenze von 15 %.
Rechtfertigen Modernisierungen eine Mieterhöhung?
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
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Bis zu 8 % der Modernisierungskosten dürfen jährlich auf die Miete umgelegt werden.
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Bei Maßnahmen unter 10.000 € pro Wohnung darf pauschal 30 % abgezogen werden.
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Begrenzung der Erhöhung:
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Ursprüngliche Miete < 7 €/m² → max. 2 €/m² Mieterhöhung
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Ursprüngliche Miete ≥ 7 €/m² → max. 3 €/m²
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Wie wird eine Mieterhöhung umgesetzt?
Eine Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt werden – per Brief, E-Mail oder Fax. Wichtige Angaben im Schreiben:
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Korrekte Anrede aller Mietparteien
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Datum des Schreibens
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Gültigkeitsdatum der Erhöhung (frühestens 3 Monate nach Zugang)
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Neuer Mietbetrag und Differenz zur bisherigen Miete
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Begründung der Mieterhöhung
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Bitte um schriftliche Zustimmung der Mieter
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Hinweis: Schweigen gilt als Ablehnung
Welche Begründungen für eine Mieterhöhung gibt es?
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Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete:
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Mietspiegel
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Mietdatenbank
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Sachverständigengutachten
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Drei vergleichbare Wohnungen
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Modernisierungsbedingte Erhöhung:
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Art, Umfang, Beginn und Dauer der Maßnahme
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Gesamtkosten der Modernisierung
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Berechnungsgrundlage der umgelegten Kosten
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Was passiert, wenn die Mietpartei der Erhöhung nicht zustimmt?
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Die Verweigerung der Zustimmung ist kein Kündigungsgrund.
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Sie können auf Zustimmung beim Amtsgericht klagen.
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Aber: Manchmal wird einfach kommentarlos der neue Betrag überwiesen.
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Klagen Sie nur, wenn der höhere Betrag nicht gezahlt wurde.
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