Indexmiete und Staffelmiete: Was sind die Unterschiede?

Staffel- und Indexmiete: Unterschiede und Funktionsweise

Einführung

Im Mietrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Miethöhe anzupassen. Zwei gängige Modelle sind:

  • Staffelmiete

  • Indexmiete

In diesem Artikel erfahren Sie die Unterschiede zwischen beiden Mietformen – hilfreich sowohl für Vermieter, um die passende Option zu wählen, als auch für Mieter, um zukünftige Kosten besser einschätzen zu können.

Der Verbraucherpreisindex für Wohnungsmiete in Deutschland steigt seit Jahren. Neben allgemeinen Mieterhöhungen gibt es vertraglich festgelegte Anpassungsformen – darunter Index- und Staffelmiete.


Was ist eine Staffelmiete?

Bei der Staffelmiete wird die Miete schrittweise im Voraus im Mietvertrag erhöht – etwa jährlich oder alle zwei Jahre.

Wichtige Merkmale:

  • Die Erhöhungen sind im Vertrag genau festgelegt.

  • Sie kann unbefristet oder befristet vereinbart sein.

  • Wird häufig genutzt, wenn die Startmiete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

  • Kappungsgrenzen und die ortsübliche Vergleichsmiete spielen hier keine Rolle.

Vorteile für Mieter:

  • Hohe Planungssicherheit, da Mieter die zukünftigen Mietkosten genau kennen.

  • Keine weiteren Erhöhungen durch z. B. Modernisierungen erlaubt.

Einschränkungen für Vermieter:

  • Mietpreisüberhöhung ab 20 % über der ortsüblichen Miete gilt als Ordnungswidrigkeit.

  • Ab 50 % ist es Mietwucher – also strafbar.


Was ist eine Indexmiete?

Bei der Indexmiete ist die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt.

Wichtige Merkmale:

  • Anpassung erfolgt anhand der allgemeinen Lebenshaltungskosten.

  • Im Mietvertrag wird vereinbart, wie und wann angepasst wird:

    • z. B. jährlich

    • oder bei einer VPI-Änderung ab 3 Prozentpunkten

Aktuelle Entwicklung:

  • Bei hoher Inflation können Indexmieten spürbar steigen – was viele Mieter belastet.


Zustimmung & Formalitäten

Staffelmiete:

  • Keine weiteren Zustimmungserfordernisse nach Vertragsunterzeichnung.

  • Mieterhöhungen erfolgen automatisch gemäß Vertrag.

Indexmiete:

  • Erhöhung darf nur einmal jährlich erfolgen.

  • Muss schriftlich angekündigt werden mit einer Frist von drei Monaten.

  • Keine erneute Zustimmung nötig – wurde bereits mit Vertragsunterzeichnung gegeben.

  • Modernisierungsbedingte Mieterhöhungen sind erlaubt.

Übrigens: Sinkt der Verbraucherpreisindex, kann die Miete auch sinken – allerdings müssen Mieter diese Senkung aktiv einfordern.


Praktischer Tipp

Mit einem Kalkulator können Mieter und Vermieter selbst berechnen, wie stark sich eine Miete im Rahmen einer Indexmiete erhöhen würde.