Viel Grundstück, viel Grün und ein Wohnumfeld, das heute nur noch selten zu finden ist.
Dieses Angebot umfasst zwei unmittelbar aneinandergrenzende, unbebaute Baugrundstücke mit insgesamt ca. 3.652 m² Grundstücksfläche. Die beiden Flurstücke verfügen über ca. 1.850 m² und ca. 1.802 m² und werden in diesem Angebot als Gesamtpaket angeboten.
Aufgrund ihrer Größe und des großzügigen Zuschnitts bieten die Grundstücke insbesondere die Möglichkeit, zwei freistehende Einfamilienhäuser mit viel Freiraum und Abstand zur Nachbarbebauung zu realisieren.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Für diesen Bereich ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem Vollgeschoss, offener Bauweise, einer Grundstücksmindestgröße von 1.500 m² sowie einer GRZ von 0,1 festgesetzt.
Bei einer Grundstücksfläche von insgesamt 3.652 m² entspricht dies rechnerisch einer zulässigen Grundfläche von insgesamt rund 365 m², vorbehaltlich der weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans und der Prüfung des jeweiligen Bauvorhabens durch die zuständige Behörde.
Die Erschließungsmedien befinden sich im vorderen Straßenbereich.
Der vorhandene Baum- und Gehölzbestand prägt derzeit einen Teil der Grundstücke und sorgt für einen fast parkähnlichen Charakter. Nach den vorliegenden Informationen ist eine Rodung grundsätzlich möglich. Hierfür ist jedoch ein entsprechender Ausgleich erforderlich; Art, Umfang und Kosten sind im Zuge des jeweiligen Bauvorhabens mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
Eine besondere Qualität der Grundstücke zeigt sich im rückwärtigen Bereich: Hinter den Grundstücken schließen sich Grün- und Landschaftsflächen an. Durch die Topografie entsteht ein Blick ins Grüne und eine Wohnsituation mit ungewöhnlich viel Weite.
Ob für einen Bauherrn mit großzügigen Vorstellungen oder für einen Bauträger, der zwei hochwertige Einfamilienhäuser in besonderer Grundstückslage realisieren möchte – dieses Grundstückspaket bietet Raum für ein Wohnkonzept abseits dichter Neubaugebiete.
Die konkrete Bebaubarkeit sowie die individuelle Planung sind vom Erwerber auf Grundlage des Bebauungsplans und gegebenenfalls im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend zu prüfen.





