Der Notartermin erklärt: So sichern Sie Ihre Rechte beim Immobilienkauf

„Gelacht wird erst beim Notar“ – ein bekannter Spruch, der besagt: Ein Immobilienkauf ist erst dann rechtlich verbindlich, wenn der Notarvertrag unterschrieben ist. Erst dann darf man sich wirklich freuen – über das neue Eigenheim oder den gelungenen Verkauf.


Basiswissen: Wie läuft ein Notartermin ab?

Gerade bei privaten Verkäufen herrscht oft Unsicherheit. Doch keine Sorge – hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf, die Kosten und Ihre Rechte.


Was macht ein Notar?

Ein Notar begleitet den gesamten Kaufprozess:

Einseitig belastende Klauseln lehnt der Notar ab. Er sorgt für einen fairen und ausgewogenen Vertrag.


Was gehört in den Kaufvertrag?

Der Kaufvertrag enthält u. a.:

Grundsätzlich ist jede Vereinbarung möglich, solange sie nicht sittenwidrig ist.


Wie läuft der Notartermin ab und was muss ich mitbringen?

Mitzubringen sind:


Was passiert nach dem Notartermin?

  1. Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

  2. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie die Zahlungsaufforderung.

  3. Wichtig: Erst jetzt überweisen – niemals vorher!

  4. Nach Zahlung erfolgt die Umschreibung im Grundbuch.

  5. Nun gehört die Immobilie offiziell dem Käufer.


Muss ich die Finanzierung vor dem Notartermin geregelt haben?

Rein rechtlich: Nein.
Aber dringend empfohlen – ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich.
Tipp: Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung kann das Darlehen abgerufen werden.


Kann mein Rechtsanwalt die Beurkundung übernehmen?

Nein.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein dürfen Notare zwar auch als Rechtsanwälte arbeiten, sie müssen aber bei einer Beurkundung neutral bleiben und dürfen keine parteiliche Beratung leisten. In Hamburg sind Notariat und Anwaltsberuf strikt getrennt.


Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?


Unser Tipp für Verkäufer:

Ehrlichkeit schützt!
Ein verschwiegener Mangel (z. B. Wasserschaden) kann zur Rückabwicklung des Vertrags führen.


Unser Tipp für Käufer:

Lassen Sie sich steuerlich beraten.
Kosten für bewegliche Güter wie Einbauküche, Sauna oder Markise können separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an.


Unser Service

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