Notartermin Haus kauf
„Gelacht wird erst beim Notar“ – haben Sie den Spruch schon einmal gehört? Er bedeutet nicht, dass es beim Notartermin besonders witzig zugeht. Stattdessen ist es so, dass für bestimmte rechtliche Handlungen – und dazu gehört ein Immobilienkauf – eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Und erst, wenn diese erfolgt ist, ist der Kaufvertrag auch rechtkräftig. Sprich: Erst dann können Sie sich richtig freuen; über Ihre neue Immobilie oder über den erfolgreichen Verkauf.

Basiswissen: Wie läuft ein Notartermin ab?

In der Praxis stellen wir häufig fest, dass insbesondere bei privaten Verkäufen nicht klar ist, welche Rolle eigentlich der Notartermin spielt und was damit alles verbunden ist. Dabei ist das gar nicht so wild. Hier kommen die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Was macht eigentlich ein Notar?

Ein Notar oder eine Notarin begleitet den Kaufprozess von der Erstellung des Vertragsentwurfs bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch. Er oder sie berät neutral und sorgt für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.

Auch wenn der abschließende Gang zum Notar vielen lästig erscheint: Er ist nicht umsonst gesetzlich vorgeschrieben. Als unabhängige Instanz schützt der Notar nämlich sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite. Immerhin geht es beim Immobilienkauf um viel Geld und eine sehr langfristige Bindung.

So sorgt das Notariat dafür, dass eine Partei an ihren Kaufpreis gelangt, die andere an das Eigentum. Dabei handelt es stets neutral und bereitet den Kaufvertrag dementsprechend auch ausgewogen und unparteiisch vor. Das geht so weit, dass eine einseitig starke Belastung oder Einschränkung einer Partei zu einer Ablehnung durch den Notar führen kann.

Was gehört alles in den Kaufvertrag?

Zu den Standards eines Kaufvertrags gehören:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum der Verkäufer und Käufer
  • Lagebeschreibung des Grundstücks
  • Kaufpreis
  • Zahlungsziel / Übergabetag
  • Bankverbindung
  • Erklärung zum Energieausweis
  • Kosten und Steuern

In der Regel ist auch folgendes enthalten:

  • Auflassungsvormerkung
  • Kaufpreisfinanzierung

Grundsätzlich kann alles im Kaufvertrag vereinbart werden, sofern es nicht sittenwidrig ist.

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Wie läuft der Notartermin ab und was muss ich mitbringen?

In der Praxis sind alle Verkäufer und Käufer anwesend. Sie bekommen ein Leseexemplar des Vertrags ausgehändigt, den der Notar laut verliest. Dabei werden die Details erklärt und eventuelle Fragen beantwortet. Wenn Ergänzungen erforderlich sind, ist jetzt der letzte Zeitpunkt dafür. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer die Urkunde.

Da der Vertrag bereits im Notariat vorliegt, müssen Sie lediglich Ihren Personalausweis mitbringen, damit Ihre Identität zweifelsfrei überprüft werden kann. Außerdem müssen Sie Ihre Steuernummer mitteilen, wenn Sie das nicht bereits im Vorfeld getan haben.

Was passiert nach dem Notartermin?

Nach der Beurkundung heißt es erst einmal: Warten! Der Notar veranlasst die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Das Notariat wird Ihnen schriftlich mitteilen, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Danach erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises. Und auch dann veranlassen Sie erst die Zahlung, niemals vorher. Ein ungeschriebenes Gesetz – keine Zahlung, keine Übergabe vor dem Notartermin!

Erst, wenn der Kaufpreis eingegangen ist, veranlasst der Notar auch die Umschreibung im Grundbuch. Wenn das erfolgt ist, gehört Ihnen die Immobilie offiziell.

Muss ich die Finanzierung vor dem Notartermin geregelt haben?

Sie sind dazu nicht verpflichtet, wir empfehlen es Ihnen jedoch sehr. Bedenken Sie: Von einem Immobilienkaufvertrag können Sie nicht zurücktreten! Eine geplatzte Finanzierung wäre hier also eine Katastrophe. Sobald Sie die Zahlungsaufforderung haben, können Sie die Auszahlung des Darlehens auch beantragen.

Notartermin

Die Verbraucherzentrale informiert zur Immobilienfinanzierung: So berechnen Sie, was Sie sich leisten können

Verbraucherzentrale (externe Verlinkung)!

Kann mein Rechtsanwalt die Beurkundung nicht gleich mit übernehmen?

Nein, das darf er gar nicht. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein können Notare zwar auch als Rechtsanwälte tätig sein. Sie dürfen aber in diesem Fall keine anwaltliche Beratung leisten, denn sie agieren unabhängig und unparteilich. In Hamburg sind die Berufe daher auch konsequent getrennt.

Welche Kosten entstehen durch den Notartermin und wer übernimmt sie?

Üblicherweise trägt die Kaufpartei die Kosten für die Beurkundung. Dafür wählt sie das Notariat auch aus. Die Kosten für Notar und Amtsgericht liegen bei ca. 2 Prozent des Kaufpreises.

Unser Tipp, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen:

Seien Sie ehrlich! Ein verschwiegener Mangel wie ein Wasserschaden kann zur Rückabwicklung des Notarvertrages führen!

Unser Tipp, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen:

Nehmen Sie auch eine Steuerberatung in Anspruch. Oft können Sie Kosten sparen, indem Sie den Preis für bewegliche Güter wie die Einbauküche, eine Saune oder auch eine Markise pauschal gesondert ausweisen. Denn darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Unser Service:

Wenn wir Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen, übernehmen wir gern die Vorbereitung des Notartermins. Dazu gehört auch, dass wir mit ihm die Details für den Kaufvertrag besprechen und den Entwurf vorab mit Ihnen durchgehen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch beim Beurkundungstermin. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen