Der Notartermin erklärt: So sichern Sie Ihre Rechte beim Immobilienkauf
„Gelacht wird erst beim Notar“ – ein bekannter Spruch, der besagt: Ein Immobilienkauf ist erst dann rechtlich verbindlich, wenn der Notarvertrag unterschrieben ist. Erst dann darf man sich wirklich freuen – über das neue Eigenheim oder den gelungenen Verkauf.
Basiswissen: Wie läuft ein Notartermin ab?
Gerade bei privaten Verkäufen herrscht oft Unsicherheit. Doch keine Sorge – hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf, die Kosten und Ihre Rechte.
Was macht ein Notar?
Ein Notar begleitet den gesamten Kaufprozess:
-
Erstellung des Vertragsentwurfs
-
Beratung beider Parteien – neutral und unparteiisch
-
Sicherstellung, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden
-
Schutz beider Seiten: Verkäufer erhält den Kaufpreis, Käufer das Eigentum
Einseitig belastende Klauseln lehnt der Notar ab. Er sorgt für einen fairen und ausgewogenen Vertrag.
Was gehört in den Kaufvertrag?
Der Kaufvertrag enthält u. a.:
-
Namen, Adressen und Geburtsdaten der Parteien
-
Lagebeschreibung des Objekts
-
Kaufpreis
-
Zahlungsziel und Übergabetag
-
Bankverbindung
-
Erklärung zum Energieausweis
-
Angaben zu Kosten und Steuern
-
Auflassungsvormerkung
-
Finanzierungsvermerk
Grundsätzlich ist jede Vereinbarung möglich, solange sie nicht sittenwidrig ist.
Wie läuft der Notartermin ab und was muss ich mitbringen?
-
Käufer und Verkäufer sind persönlich anwesend.
-
Der Notar verliest den Vertrag vollständig und erklärt alle Klauseln.
-
Änderungen sind noch möglich.
-
Beide Parteien unterschreiben anschließend.
Mitzubringen sind:
-
Personalausweis
-
Steuernummer (sofern nicht bereits vorab übermittelt)
Was passiert nach dem Notartermin?
-
Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
-
Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie die Zahlungsaufforderung.
-
Wichtig: Erst jetzt überweisen – niemals vorher!
-
Nach Zahlung erfolgt die Umschreibung im Grundbuch.
-
Nun gehört die Immobilie offiziell dem Käufer.
Muss ich die Finanzierung vor dem Notartermin geregelt haben?
Rein rechtlich: Nein.
Aber dringend empfohlen – ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich.
Tipp: Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung kann das Darlehen abgerufen werden.
Kann mein Rechtsanwalt die Beurkundung übernehmen?
Nein.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein dürfen Notare zwar auch als Rechtsanwälte arbeiten, sie müssen aber bei einer Beurkundung neutral bleiben und dürfen keine parteiliche Beratung leisten. In Hamburg sind Notariat und Anwaltsberuf strikt getrennt.
Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
-
Die Kaufpartei trägt in der Regel die Notarkosten
-
Diese betragen ca. 2 % des Kaufpreises (inkl. Amtsgerichtskosten)
-
Die Käuferseite wählt üblicherweise das Notariat
Unser Tipp für Verkäufer:
Ehrlichkeit schützt!
Ein verschwiegener Mangel (z. B. Wasserschaden) kann zur Rückabwicklung des Vertrags führen.
Unser Tipp für Käufer:
Lassen Sie sich steuerlich beraten.
Kosten für bewegliche Güter wie Einbauküche, Sauna oder Markise können separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Unser Service
Wenn Sie mit uns verkaufen oder kaufen, unterstützen wir Sie:
-
Abstimmung des Notartermins
-
Besprechung der Vertragsdetails mit dem Notariat
-
Vorab-Durchsicht des Vertrags
-
Persönliche Begleitung zum Beurkundungstermin
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!