Grundsteuererklärung: Die zehn wichtigsten Fragen und ihre Antworten

Die zehn wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer B

Einführung: Reform der Grundsteuer B

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks sind, haben Sie sicherlich von der Reform der Grundsteuer B gehört. Die bisherige Berechnung basierte auf Werten aus dem Jahr 1935 (Ostdeutschland) bzw. 1964 (Westdeutschland) – längst überholt angesichts der Entwicklungen am Immobilienmarkt.

Ab 2025 tritt das neue System in Kraft, doch schon jetzt sind Vorbereitungen erforderlich. Im Folgenden beantworten wir die zehn häufigsten Fragen dazu:


1. Wie läuft die Grundsteuererklärung ab?

  • Abgabe war bis 31. Januar 2023 verpflichtend über das Steuerportal Elster.de.

  • Abgefragt wurden z. B.:

    • Lage der Immobilie

    • Grundstücksgröße

    • Wohnfläche (inkl. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Bad, Küche, Flur, häusliches Arbeitszimmer)

    • Baujahr

    • Bodenrichtwert (je nach Bundesland)

Nicht zur Wohnfläche zählen: Keller, Heizungsräume, Waschküche, Dachboden, Treppenhäuser. Balkone/Terrassen zählen zu 25 %.

Ab Ende 2024 erfolgt die Festsetzung der neuen Grundsteuer – zahlbar ab 2025.


2. Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht abgegeben habe?

  • Finanzämter versenden Erinnerungsschreiben.

  • Es drohen Säumniszuschläge, ggf. Zwangsgelder bis 25.000 €.

  • Das Finanzamt darf den Wert schätzen – meist nicht zum Vorteil des Eigentümers.


3. Was ist die Grundsteuer B – und welche weiteren gibt es?

  • Grundsteuer A: Für landwirtschaftlich genutzte Flächen

  • Grundsteuer B: Für bebaute/bebaubare Grundstücke (derzeit relevant)

  • Grundsteuer C (ab 2025): Höhere Abgabe auf unbebaute, aber baureife Grundstücke – zur Eindämmung von Spekulation.


4. Wie wird die Grundsteuer berechnet?

  1. Grundsteuerwert wird aus Grundstücks- und Gebäudedaten ermittelt

  2. Daraus entsteht der Steuermessbetrag

  3. Multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

Die Berechnungsweise bleibt gleich – aber die Grundlagen werden aktualisiert, was voraussichtlich zu teils höheren Werten führt.


5. Bedeutet die Reform automatisch höhere Steuern?

Nicht zwangsläufig.

  • Der Gesetzgeber plant, Steuermesszahlen zu senken, um die Steuerlast stabil zu halten.

  • Kommunen sollen insgesamt nicht mehr einnehmen als zuvor.

Tendenz:

  • In Städten/Ballungsräumen: eher Steigerungen

  • Auf dem Land: möglicherweise sinkende Belastung


6. Was ist bei Anbau oder Kernsanierung zu beachten?

  • Anbau (z. B. Wintergarten, Dachausbau) erhöht die Wohnfläche → neue Angabe erforderlich

  • Kernsanierung kann das Baujahr beeinflussen, weil sich die Restnutzungsdauer verlängert

Tipp: Wohnflächenberechnung durch Fachleute wie Architekten oder Immobilienmakler durchführen lassen.


7. Darf die Hausverwaltung die Grundsteuererklärung übernehmen?

  • Teilweise. Sie kann Daten bereitstellen, aber:

    • Ausfüllen & Einreichen dürfen nur Sie selbst oder ein Steuerberater (wegen Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 4 StBerG).


8. Kann ich als Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja – auch ab 2025 bleibt die Umlage über die Betriebskosten möglich, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist.


9. Ist die Reform bundesweit einheitlich geregelt?

Nein.
Zwar folgen die meisten Bundesländer dem Bundesmodell, aber einige gehen eigene Wege:

  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell (basiert auf Fläche und Lagefaktor)

  • Hamburg: Unterscheidung nur zwischen guter und normaler Wohnlage

  • Bayern, Baden-Württemberg, Hessen: eigene Berechnungslogik

In Sondermodellen zählen nicht: Bodenrichtwerte, Alter/Zustand des Gebäudes.


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