Themenübersicht
- Passkontrolle: Das sollten Sie über den Energieausweis wissen
- Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
- Energieverbrauchsausweis
- Energiebedarfsausweis
- Welchen Energieausweis brauche ich für meine Immobilie?
- Welche Immobilien sind von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen?
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- Wo findet der Energieausweis Verwendung?
- Diese Pflichtangaben gehören in eine Annonce
- Wer stellt einen Energieausweis aus?
- Unser Profitip
Dass wir beim Einkaufen oder Ausgehen nach unserem Ausweis gefragt werden, ist (leider) lange vorbei, aber bei internationalen Reisen kommt es schon mal vor, dass wir unseren Pass oder Personalausweis vorzeigen müssen. Doch was hat es mit dem Energieausweis auf sich? Was soll ein solches Ausweisdokument im Zusammenhang mit einer Immobilie bringen? Welche Arten gibt es und wann brauchen Sie einen? Diese Fragen und noch mehr beantworten wir Ihnen in dieser Passkontrolle.
Kommen wir erst einmal zu den Grundlagen: Mit dem Energieausweis wird der Energiestandard eines Wohngebäudes dokumentiert. Energieausweise machen Wohnungen und Häuser somit vergleichbar: Alle, die eine Immobilie kaufen oder mieten möchten, können dadurch besser einschätzen, welche Heiz- und Warmwasserkosten sie erwarten.
Das Dokument wurde 2002 in Deutschland zunächst für Neubauten eingeführt. Seit 2008 wurde der Energieausweis Schritt für Schritt Pflicht für alle, die
- eine Immobilie verkaufen
- vermieten oder
- verpachten
wollen. Geregelt wurde das zunächst in der Energieeinsparverordnung (EnEV); seit November 2020 werden die Vorschriften im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebündelt.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Grundsätzlich werden die bedarfs- und die verbrauchsbasierte Variante unterschieden. Die Berechnungen sind unterschiedlich, so dass die Werte sich nur schwer vergleichen lassen.
Energieverbrauchsausweis
Diese Variante ist die verbreitetere Form. Sie ist grundsätzlich zulässig für bestehende Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 einhalten – entweder, weil ihr Bauantrag danach gestellt wurde oder weil sie beim Bau oder bei der Modernisierung das Wärmeschutzniveau erreichen.
Ihr liegt der tatsächliche Energieverbrauch der mindestens drei letzten Jahre bzw. Abrechnungsperioden zugrunde. Der ermittelte Durchschnittswert wird in Zusammenhang mit der Fläche der Immobilie gesetzt und ergibt den Wert kWh(m²・a). Je höher der Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes.
Zusätzlich wird angegeben, ob der Warmwasserverbrauch mit enthalten ist. Am Ende erfolgen noch Empfehlungen, wie sich der Energieverbrauch senken lässt. Modernisierungsempfehlungen sind allerdings nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.
Die Krux am verbrauchsorientierten Energieausweis: Er ist mitunter nicht so aussagekräftig, da der Verbrauch nun einmal individuell von den Menschen abhängt, die in der Immobilie leben. Sprich: Die Effizienz Ihrer Vorbesitzer kann deutlich von Ihrer eigenen abweichen, so dass die Werte je nach Bewohnern sehr unterschiedlich ausfallen können.
Energiebedarfsausweis
Die bedarfsorientierte Version kommt bei Neubauprojekten und Wohnimmobilien zum Tragen, die die oben genannte Wärmeschutzverordnung noch nicht einhalten. Die Ermittlung ist ungleich detaillierter, denn der Bedarfsausweis basiert auf den technischen Gebäudedaten. Anhand von Kriterien wie Dämmung, Heizungsanlage, Fenstern oder Dach wird der theoretische Energieverbrauch berechnet. Das macht es gerade bei älteren Gebäuden möglich, energetische Verbesserungsmöglichkeiten durch Modernisierung aufzuzeigen.
Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, zumal er sich eben nicht an individuellen Verbräuchen orientiert, sondern tatsächlich die Energieeffizienz des Gebäudes widerspiegelt. Er wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen. Allerdings erfordert er auch mehr Fachwissen. Daher können diese Daten auch nur von qualifizierten und zertifizierten Energieberatern erhoben werden. Das sind häufig
- Heizungsbauer
- Ingenieure
- Architekten
- Schornsteinfeger
Welche Immobilien sind von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen?
Keine Regel ohne Ausnahmen: Für diese Arten von Immobilien brauchen Sie keinen Energieausweis:
- Selbstgenutzte Einfamilienhäuser (es sei denn, sie sollen vermietet oder verkauft werden)
- Besonders genutzte Gebäude wie z.B. Werkstätten oder Ställe
- kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50m²
- Immobilien, die nicht dauerhaft genutzt werden wie z. B. Ferienhäuser
- Denkmalgeschützte Immobilien
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise haben eine Gültigkeit von maximal zehn Jahren.
Bitte achten Sie darauf, dass oben rechts die Registriernummer eingetragen ist – nur dann ist er auch wirklich gültig.
Wo findet der Energieausweis Verwendung?
Ganz abgesehen davon, dass Sie ihn physisch vorweisen können müssen, wird der Energieausweis spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung Ihrer Immobilie relevant. Denn einige der Angaben gehören in die Anzeige, wenn Sie Ihre Immobilie inserieren, oder müssen bei der Besichtigung mitgeteilt werden. Wenn Sie die Pflichtangaben verschweigen, begehen Sie streng genommen eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von maximal 10.000 Euro bestraft werden.
Diese Pflichtangaben gehören in eine Annonce:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Wert des Endenergieverbrauchs oder Endenergiebedarfs
- Wesentlicher Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom)
- Baujahr (bei Wohngebäuden)
- Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)
Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss der Energieausweis außerdem an einer für die Öffentlichkeit gut einsehbaren Stelle angebracht werden – das trifft aber wohl für die wenigsten von uns zu.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Beim Energiebedarfsausweis haben wir es schon geschrieben: Da kommen Sie nicht an einem zertifizierten Energieberater vorbei. Beim Verbrauchsausweis haben Sie mehr Möglichkeiten, da die Anforderungen hier geringer sind.
Wenn Sie das Thema bereits gegoogelt haben, werden Sie sehen: Es gibt massenweise Angebot von Unternehmen, die das für Sie übernehmen. Einige davon locken mit Schnäppchenangeboten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie nicht nur nach dem Preis gehen, sondern prüfen, ob der Dienstleister dazu befugt ist, einen Ausweis auszustellen.
Wie Sie sich vor schwarzen Schafen schützen, hat die Verbraucherzentrale zusammengefasst: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/so-kommen-sie-an-einen-energieausweis-fuer-ihre-immobilie-24058
Unser Profitip
Als Immobilienmakler für die Region Harburg, Seevetal, Winsen (Luhe) und Lüneburg arbeiten wir vertrauensvoll mit dem Ingenieurbüro Gunnar Sellmer aus Winsen zusammen, wenn wir Energieausweise benötigen. Bei ihm können wir ganz sicher sein, für unsere Kunden immer den richtigen Energieausweis zu erhalten und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Bedarf haben – gern vernetzen wir Sie mit Herrn Sellmer.
Sie suchen einen Energieberater in einer anderen Region? Dann legen wir Ihnen die Datenbank der dena ans Herz, in der Sie zugelassene Berater finden:
https://www.dena.de/themen-projekte/energieeffizienz/gebaeude/beraten-und-planen/energieausweis
Haben Sie Fragen? Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
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