Staffel und Indexmiete
Im Bereich der Mietverträge gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Miethöhe anzupassen. Zwei gängige Varianten sind die Indexmiete und die Staffelmiete. Doch was genau unterscheidet diese beiden Mietmodelle voneinander? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Unterschiede zwischen der Indexmiete und der Staffelmiete und gehen genauer auf ihre Funktionsweisen ein. Als Vermieter finden Sie so heraus, welches Mietmodell für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist – und als Mieter, was an Kosten auf Sie in den kommenden Jahren zukommt.

Der Verbraucherpreisindex für Wohnungsmiete in Deutschland steigt seit Jahren stetig an. Das liegt nicht nur an den Mieterhöhungen, die bei bestehenden Mietverträgen sowie bei Neuvermietung nahezu zwangsläufig erfolgen. Es gibt auch Anpassungen der Miete, die bereits im Mietvertrag vereinbart werden. Eine Indexmiete und eine Staffelmiete sind dabei gängige Praktiken.

Was ist eine Staffelmiete?

Bei einer Staffelmiete wird die schrittweise Erhöhung von vornherein im Mietvertrag festgelegt. Sie kann unbefristet oder befristet vereinbart werden. Gängig sind jährliche oder zweijährliche Erhöhungen.

Eine Staffelmiete wird häufig dann vereinbart, wenn die Ausgangsmiete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Sonst könnten Vermietende über Jahre hinweg nicht erhöhen. Sie hebt die Erhöhungsbeschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete also quasi auf. Auch die Kappungsgrenzen greifen hier nicht.

Eine Staffelmiete erhöht die Planungssicherheit

Das klingt erst einmal nach einem teuren Spaß. Doch auf der anderen Seite haben Mieterinnen und Mieter durch einen Staffelmietvertrag eine höhere Planungssicherheit, denn sie wissen genau, welche Mietzahlungen auf sie zukommen. Denn anderweitige Erhöhungen, etwa wegen Modernisierungen, sind unzulässig.

So ganz frei in der Mietpreisgestaltung sind Vermietende übrigens auch bei der Staffelmiete nicht. Wenn die Miete um 20 Prozent und mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, handelt es sich um Mietpreisüberhöhung. Das ist eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit. Bei 50 Prozent ist es sogar Mietwucher – und damit eine Straftat.

Wie funktioniert eine Indexmiete?

Auch die Indexmiete wird im Mietvertrag verankert. Anders als die Staffelmiete ist sie jedoch keine automatische Mieterhöhung. Stattdessen richtet sie sich nach den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten. Grundlage ist der vom statistischen Bundes¬amt ermittelte Verbraucher¬preis¬index für Deutsch¬land.

Das mag jahrelang mieterseitig eine gute Lösung gewesen sein; in diesem Jahr allerdings, in dem Inflation und Energiekosten förmlich explodieren, wird die Indexmiete viele Menschen vor große Herausforderungen stellen.

Manche Vereinbarungen sehen jährliche Anpassungen um exakt den Teuerungsgrad vor; andere legen zugrunde, dass die Miete erst angehoben wird, wenn sich der Verbraucher-preisindex um mindestens drei Prozentpunkte geändert hat.

Vermieten ohne Ärger

Auch die Indexmiete benötigt eine Zustimmung

Die Erhöhung einer Indexmiete darf nur alle zwölf Monate stattfinden und muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mitgeteilt werden. Eine Zustimmung der Mietpartei ist in diesem Fall jedoch nicht erforderlich, denn die hat sie ja im Grunde schon bei der Unterschrift des Mietvertrags gegeben. Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen sind bei der Indexmiete erlaubt.

Übrigens: Sollte der Verbraucherpreisindex mal sinken und statt Inflation Deflation herr¬schen, hat auch das Auswirkungen auf die Miete. Allerdings sollten Mieterinnen und Mieter dann aktiv danach verlangen, dass die Miete angepasst wird.