[et_pb_section fb_built=“1″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ custom_margin=“0px||||false|false“ custom_padding=“0px||||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https://teamnord.immo/wp-content/uploads/2023/08/hilfe-zum-thema-immobilien-winsen-luhe.jpg“ title_text=“hilfe-zum-thema-immobilien-winsen-luhe“ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ alt=“Mietindex Staffelmiete“ sticky_enabled=“0″][/et_pb_image][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_accordion _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″][et_pb_accordion_item title=“Themenübersicht“ open=“on“ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]

 

[/et_pb_accordion_item][/et_pb_accordion][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_code _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″ admin_label=“Code“][/et_pb_code][et_pb_text _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]Alles wird teurer. Deutschland ächzt unter der starken Inflation, zu den steigenden Lebenshaltungskosten kommen astronomische Preise für unsere Energieversorgung. Viele Menschen, die ihre Immobilie als Kapitalanlage vermieten, spielen jetzt mit dem Gedanken, auch die Miete anzuheben. Doch ist eine Mieterhöhung so einfach machbar? Die klare Antwort: Nein.

So verlockend es auch sein mag: Die Miete nach Gutdünken zu erhöhen, ist nicht erlaubt. Entweder werden regelmäßige Erhöhungen von vornherein im Mietvertrag verankert, beispielsweise in Form einer Staffelmiete oder Indexmiete, mit dem entsprechenden Blogbeitrag verlinken, sobald online oder sie werden individuell vereinbart.

Dafür gelten allerdings feste Limits und Fristen:[/et_pb_text][et_pb_divider show_divider=“off“ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_divider][et_pb_code _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″ admin_label=“Code“][/et_pb_code][et_pb_text _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]

Wann darf eine Mieterhöhung erfolgen?

Die Miete darf 12 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung heraufgesetzt werden. Hinzu kommt eine Frist von drei Monaten – insgesamt ist eine Mieterhöhung also frühestens 15 Monate wirksam werden.

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Wie hoch darf die neue Miete sein?

Generell darf die Nettomiete (ohne Betriebskosten) den ortsüblichen Satz nicht übersteigen. Darunter versteht man die Mieten, die laut Mietspiegel im Schnitt innerhalb der letzten sechs Jahre für eine vergleichbare Wohnung in der Gegend vereinbart wurden. Der Koalitionsvertrag 2021-2025 sieht eine Verlängerung auf sieben Jahre vor. [/et_pb_text][et_pb_code _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″ admin_label=“Code“][/et_pb_code][et_pb_text _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]

Wie hoch ist der maximale Prozentsatz einer Mieterhöhung?

Generell darf die Nettomiete (ohne Betriebskosten) den ortsüblichen Satz nicht übersteigen. Darunter versteht man die Mieten, die laut Mietspiegel im Schnitt innerhalb der letzten sechs Jahre für eine vergleichbare Wohnung in der Gegend vereinbart wurden. Der Koalitionsvertrag 2021-2025 sieht eine Verlängerung auf sieben Jahre vor.[/et_pb_text][et_pb_divider show_divider=“off“ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_divider][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row column_structure=“1_2,1_2″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https://teamnord.immo/wp-content/uploads/2023/08/teamnord-winsen-luhe-immobilien.jpg“ title_text=“teamnord-winsen-luhe-immobilien“ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ alt=“Mieterhöhung wissenswertes“ sticky_enabled=“0″][/et_pb_image][/et_pb_column][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_code _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″ admin_label=“Code“][/et_pb_code][et_pb_text _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ width=“100%“ global_colors_info=“{}“]

Rechtfertigen Modernisierungen eine Mieterhöhung?

Modernisierungen können um bis zu 8 Prozent der Kosten anteilig auf die Jahresmiete umgelegt werden. Liegen die Kosten pro Wohneinheit unter 10.000 Euro, können Vermietende pauschal 30 Prozent der Kosten abziehen. Allerdings gibt es auch hier Limits: Wenn die ursprüngliche Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt, sind zwei Euro pro Quadratmeter möglich; sonst sind es drei Euro. [/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_divider show_divider=“off“ _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_divider][et_pb_code _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″][/et_pb_code][et_pb_text _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]

Wie wird eine Mieterhöhung umgesetzt?

Jede Mieterhöhung bedarf der Schriftform. Und das von beiden Seiten:
Als Vermieter müssen Sie Ihren Mietern schriftlich mitteilen, dass Sie die Miete anheben werden. Das geht per Brief, E-Mail oder Fax. Dabei müssen die folgenden Punkte berücksichtig werden:

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Welche Begründungen der Mieterhöhung gibt es?

Wenn Sie die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, müssen Sie sich auf den Mietspiegel beziehen. Wenn für Ihre Region keiner vorliegt, gehen auch Auskünfte aus einer Mietdatenbank, ein Sachverständigen-Gutachten oder die Benennung von drei Vergleichswohnungen.

Wenn es sich hingehen um eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen handelt, müssen Sie deren Art und Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer nennen. Außerdem müssen Sie die Gesamtkosten der Modernisierung beziffern und aufschlüsseln. [/et_pb_text][et_pb_code _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″][/et_pb_code][et_pb_text _builder_version=“4.21.0″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]

Was passiert, wenn die Mietpartei der Erhöhung nicht zustimmt?

Ein Kündigungsgrund ist es nicht. Sie können sie lediglich auf Zustimmung beim Amtsgericht verklagen.

Aus Erfahrung wissen wir aber, dass manchen die schriftliche Zustimmung einfach durchrutscht und sie wortlos den Dauerauftrag ändern. Also: Erst Klage einreichen, wenn der erhöhte Betrag nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist!


Sie haben weitergehende Fragen zum Thema? Gerne empfehlen wir Ihnen einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Mietrecht. Sprechen Sie uns gern darauf an oder besuchen Sie uns bei unserer kostenlosen Immobiliensprechstunde. Wir bitten um Anmeldung unter 04171 890860.

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